Anlässe für eine Immobilienbewertung
Sie benötigen ein Sachverständigengutachten für einen bestimmten Zweck? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie insbesondere einen der folgenden Bewertungsanlässe haben:
- Erbfälle, Testamentsvollstreckung und Scheidungsfälle
 - Überführung von Immobilien in das Privatvermögen
 - Schenkungen und Überschreibungen
 - Parteigutachten für gerichtliche Verfahren
 - Miet- und Pachtgutachten zur Vorbereitung von Mietpreisanpassungen
 - Mietgutachten bei Mietminderung
 - Fragen der Nebenkostenabrechnung
 - Feststellung ortsüblicher Mieten
 - gutachterliche Beratung bei Kauf oder Verkauf von Immobilien
 - gutachterliche Beratung bei der Kapitalanlage in Immobilien
 - gutachterliche Beratung bei baulichen Maßnahmen (Anbauten, Umbauten)
 - gutachterliche Stellungnahmen zu Sachverhalten bei Baulandumlegungen
 - gutachterliche Stellungnahmen zu Wert erhöhenden bzw. Wert mindernden Maßnahmen
 







    



