Anlässe für eine Immobilienbewertung

Sie benötigen ein Sachverständigengutachten für einen bestimmten Zweck? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie insbesondere einen der folgenden Bewertungsanlässe haben:

  • Erbfälle, Testamentsvollstreckung und Scheidungsfälle
  • Überführung von Immobilien in das Privatvermögen
  • Schenkungen und Überschreibungen
  • Parteigutachten für gerichtliche Verfahren
  • Miet- und Pachtgutachten zur Vorbereitung von Mietpreisanpassungen
  • Mietgutachten bei Mietminderung
  • Fragen der Nebenkostenabrechnung
  • Feststellung ortsüblicher Mieten
  • gutachterliche Beratung bei Kauf oder Verkauf von Immobilien
  • gutachterliche Beratung bei der Kapitalanlage in Immobilien
  • gutachterliche Beratung bei baulichen Maßnahmen (Anbauten, Umbauten)
  • gutachterliche Stellungnahmen zu Sachverhalten bei Baulandumlegungen
  • gutachterliche Stellungnahmen zu Wert erhöhenden bzw. Wert mindernden Maßnahmen